Fahrzeuganfrage
Vielen Dank
Ihre Nachricht wurde an uns übermittelt.
Ups...
Leider wurde Ihre Nachricht nicht an uns übermittelt. Bitte versuchen Sie es erneut, oder rufen uns an.
elektrifizierte BMW und MINI Modelle
Die Kaufprämie fürDie neue Kaufprämie für elektrifizierte Fahrzeuge wurde verabschiedet.
Das geht aus dem am 03.06.2020 beschlossenen Konjunkturpaket hervor. Bei der neuen Kaufprämie handelt es sich um einen weiterentwickelten Umweltbonus. Dieser fördert vollelektrische und hybride Neufahrzeuge und besteht aus einem geldlichen Bund- und Herstelleranteil. Der Bund hat sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie dazu entschieden seinen Anteil zu verdoppeln. Diese Verdopplung gilt bis zum 31.12.2021 und wurde “Innovationsprämie” getauft.
Alle Fahrzeuge von BMW und MINI, die vom neuen Umweltbonus profitieren finden Sie weiter unten, außerdem beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Innovationsprämie.
Prämienberechtigte BMW Modelle
BMW Plug-in Hybrid Modelle
BMW 225xe Active Tourer, BMW 330e Limousine, BMW 330e Touring - , BMW 530e Limousine, BMW 530e Touring, 545e Limousine, BMW X1 xDrive25e, BMW X2 xDrive25e, BMW X3 xDrive30e, BMW X5 xDrive45e
Vollelektrische BMW Modelle
BMW i3 / i3s
Prämienberechtigte MINI Modelle
MINI Plug-in Hybrid Modelle
MINI Cooper S E Countryman All4
Vollelektrische MINI Modelle
MINI Cooper SE
Wie hoch ist die Prämie?
Noch bis zum 30. Juni gibt es 6000 Euro bei Kauf oder Leasing eines reinen E-Autos oder eines Wasserstofffahrzeugs mit einem Listenneupreis von bis zu 40.000 Euro (jeweils 3000 Euro vom Bund und vom Hersteller). Ab dem 1. Juli 2020 erhöht sich der Umweltbonus für diese Kategorie auf 9000 Euro (6000 Bund/3000 Hersteller). Für teurere Elektro- oder Wasserstoffautos bis 65.000 Euro Nettopreis steigt der Zuschuss von 5000 Euro (2500/2500) auf 7500 Euro (5000/2500). Wer ein Plug-in-Hybridfahrzeug (Elektro- und Verbrennungsmotor) in der niedrigen Preisklasse kauft, der erhält bislang eine Prämie von 4500 Euro (2250/2250), bald sind es 6750 Euro (4500/2250). Für entsprechende Fahrzeuge bis 65.000 Euro wächst der Bonus am 1. Juli von 3750 (1875/1875) auf 5625 Euro (3750/1875). Zudem sinkt die Mehrwertsteuer, erstens durch die beschlossene generelle Senkung von 19 auf 16 Prozent, zweitens durch den um den Herstelleranteil reduzierten Kaufpreis. Der erhöhte Umweltbonus gilt bis Ende des Jahres 2021.
Wo kann ich die Prämie beantragen?
Wie schon die Abwrackprämie für Altautos 2009 verwaltet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch diese Prämienauszahlung.
Anträge für die Prämien können online beim BAFA gestellt werden. Der Schriftweg steht nicht zur Verfügung.
Wer darf einen Antrag auf die Prämie stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Welche Unterlagen sind nötig?
Wer die Prämie bekommen will, der muss eine Rechnungskopie sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Dafür hat man nach Eingang des Antrags beim BAFA einen Monat Zeit. Achtung: Um den Bonus vom Staat für ein E- oder Hybridauto zu bekommen, muss auf der Rechnung stehen, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat. Die Dokumente können beim Antrag als Kopie hochgeladen werden.
Wie ist das Prozedere bei Leasingfahrzeugen?
Den Umweltbonus gibt es sowohl beim privaten als auch beim gewerblichen Leasing. Dabei muss der Kunde für den Anteil des Bundes erst mit einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Diese lässt er sich mit dem Prämieantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) später erstatten. Beim Antrag benötigt werden folgende Dokumente: der Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung, die Kalkulation der Leasingrate, die Zulassungsbescheinigung Teil. Gewerbetreibende können den Bundesanteil auch direkt an den Händler abtreten, das Formular gibt es hier.