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MINI Cooper SE: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100km: - (NEFZ) / 17,6-15,4 (WLTP), Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 203-232

 

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DER VOLLELEKTRISCHE MINI.

 

ELEKTRISIERENDER FAHRSPASS, TOP-KONDITIONEN & INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

Der MINI Cooper SE ist das, was MINI ausmacht, und noch viel mehr: Gokart-Feeling 2.0 ab der ersten Sekunde, vereint mit ikonischem Design und smarter Einfachheit. Entdecken Sie jetzt unsere Aktionsangebote für den vollelektrischen MINI mit Top-Konditionen und sichern Sie sich zu Ihrem elektrisierendem Fahrspaß bis zu 6.750,– EUR* Umweltbonus.

 

 

 

 

INNOVATIVE LADELÖSUNGEN.

Dank MINI Charging ist laden, so einfach wie nie, an mehr als 90.000 Ladepunkten in Deutschland. Mit der MINI App behalten Sie jederzeit den Überblick über die Lademanagement. verbleibende Reichweite, den Ladestatus sowie nächstgelegene Lademöglichkeiten und genießen viele weitere komfortable Features für ein einfaches Lademanagment.

 

SO LADEN SIE IHREN MINI.

Einfach laden. Die elektrifizierten MINI Modelle.

 

 

 

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Fordern Sie Ihr individuelles Angebot mittels Kontaktformular an. Ihr persönlicher MINI Verkaufsberater wird Sie dann so schnell wie möglich kontaktieren, um mit Ihnen Ihr Angebot durchzusprechen, wichtige Details zu klären und Ihre offenen Fragen zu beantworten. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter mini.de/umweltbonus.

 

Leasingbeispiel der BMW Bank: MINI Cooper SE 3-Türer Privat

Ausstattung

Farbe: Nanuq White, Polster: Stoff-/Leatherettekombination Black Pearl Carbon Black/Carbon Black, 17" MINI Electric Power Spoke 2-tone, Classic Trim, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Connected, Premium Paket, AC-Laden Professional, Akustischer Fußgängerschutz, Beifahrersitz-Höhenverstellung, Bordcomputer, ConnectedDrive Services, Klimaautomatik, LED-Scheinwerfer, MINI Driving Modes, Multifunktion für Lenkrad, Multifunktionales Instrumentendisplay, Nebelschlussleuchte, Radio MINI Visual Boost, Radschraubensicherung, Regensensor und automatische Fahrlichtsteuerung, Reifendruck-Kontrolle, Remote Services, Schnell-Laden Gleichstrom, Sport-Lederlenkrad, Sportsitze für Fahrer und Beifahrer, Teleservices, Warndreieck und Verbandkasten, Weiße Blinkleuchten, Wärmepumpe, eDrive Dienste

Stromverbrauch¹ kombiniert: NEFZ: 14,9 kWh/100 km WLTP: 15,40 kWh/100 km
CO2-Emissionen kombiniert: NEFZ: - g/km WLTP: - g/km; Energieeffizienzklasse: NEFZ: A+++

  • Monatliche Leasingrate249,00 EUR
  • Anzahlung4.500,00** EUR
  • Nettodarlehensbetrag28.753,62 EUR
  • Gesamtbetrag10.476,00 EUR
  • Laufzeit24 Monate
  • Laufleistung p.a.5.000 km
  • Sollzinssatz p.a.5,73%
  • Eff. Jahreszinssatz5,88%
zzgl. 990,00 € Überführungskosten.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München;
alle Preise inkl. 19 % MwSt.; Stand 06/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
* gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
** Bei der Anzahlung handelt es sich um den Bundesanteil der Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge. Dieser wird bei Bestellung vom Kunden verauslagt und kann nach Beantragung beim BAFA zurückerstattet werden.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Leasingbeispiel der BMW Bank: MINI Cooper SE 3-Türer Gewerbe

Ausstattung

Farbe: Nanuq White, Polster: Stoff-/Leatherettekombination Black Pearl Carbon Black/Carbon Black, 17" MINI Electric Power Spoke 2-tone, Classic Trim, Geschwindigkeitsregelung mit Bremsfunktion, MINI Connected, Premium Paket, AC-Laden Professional, Akustischer Fußgängerschutz, Beifahrersitz-Höhenverstellung, Bordcomputer, ConnectedDrive Services, Klimaautomatik, LED-Scheinwerfer, MINI Driving Modes, Multifunktion für Lenkrad, Multifunktionales Instrumentendisplay, Nebelschlussleuchte, Radio MINI Visual Boost, Radschraubensicherung, Regensensor und automatische Fahrlichtsteuerung, Reifendruck-Kontrolle, Remote Services, Schnell-Laden Gleichstrom, Sport-Lederlenkrad, Sportsitze für Fahrer und Beifahrer, Teleservices, Warndreieck und Verbandkasten, Weiße Blinkleuchten, Wärmepumpe, eDrive Dienste

Stromverbrauch¹ kombiniert: NEFZ: 14,9 kWh/100 km WLTP: 15,40 kWh/100 km
CO2-Emissionen kombiniert: NEFZ: - g/km WLTP: - g/km; Energieeffizienzklasse: NEFZ: A+++

  • Monatliche Leasingrate199,00 EUR
  • Anzahlung4.500,00** EUR
  • Nettodarlehensbetrag24.825,78 EUR
  • Gesamtbetrag9.276,00 EUR
  • Laufzeit24 Monate
  • Laufleistung p.a.5.000 km
  • Sollzinssatz p.a.5,23%
  • Eff. Jahreszinssatz5,36%
zzgl. 831,93 € Überführungskosten.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München;
alle Preise zzgl. 19 % MwSt.; Stand 06/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
* gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
** Bei der Anzahlung handelt es sich um den Bundesanteil der Förderung für elektrifizierte Fahrzeuge. Dieser wird bei Bestellung vom Kunden verauslagt und kann nach Beantragung beim BAFA zurückerstattet werden.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2024 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Als Hersteller übernehmen wir den Umweltbonus zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss). Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

 

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Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.

 

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. 


HINWEIS

Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.mini.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.